Ohne Karte geht nichts
In jedem Quartal muss die Versichertenkarte neu eingelesen werden, deshalb:
Lassen Sie gleich am Anfang des Quartals Ihre Versichertenkarte einlesen!
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Wenn die Karte eingelesen ist, können Sie problemlos online Ihr Folgerezept bestellen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet uns persönlich von der Notwendigkeit einer Verordnung zu überzeugen. Deshalb gilt: Medikamentenbestellungen können nur bearbeitet werden, wenn
• Sie als Patient bei uns bekannt sind und
• Dauermedikamente nachbestellt werden.
Das online bestellte Rezept kann ab 11.00 Uhr am folgenden Werktag in den üblichen Sprechstundenzeiten bei uns abgeholt werden.